(z.B. Bewertung von Beteiligungen, Impairment Tests, entgeltliche Übertragung von Kapitalanteilen und Mitunternehmeranteilen, Bewertungsfragen im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen, Wegzugsbesteuerung, Erben und Schenken)
Um die steuerlichen Vorschriften zu erfüllen, erfordern Verlagerungen von Funktionen umfangreiche Bewertungsarbeiten. Wir erstellen Gutachten oder bewerten einzelne Funktionen oder immaterielle Wirtschaftsgüter.
Die konzerninterne Überlassung von Services oder Wirtschaftsgütern muss dem Drittvergleich standhalten. Für die Überlassung von immateriellen Wirtschaftsgütern (z.B. Marken) leiten wir angemessene Lizenzentgelte ab und erstellen Sachverständigengutachten.
Vererben oder Schenken von Unternehmensanteilen oder immateriellen Wirtschaftsgütern ziehen eine Besteuerung nach sich. Wir bewerten beispielsweise im Rahmen einer Nachfolgeplanung oder im Erbschaftsfall und erstellen Sachverständigengutachten.
Im Rahmen der österreichischen Wegzugsbesteuerung werden unter bestimmten Voraussetzungen stille Reserven in Unternehmensanteilen besteuert. Wir berechnen den gemeinen Wert der Anteile und erstellen die entsprechende Dokumentation.
Steuerliche Betriebsprüfungen können zu Unstimmigkeiten zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung führen. Wir unterstützen bei streitigen Bewertungsfragen im Hinblick auf Unternehmenswerte, Anteilswerte, Werte von immateriellen Wirtschaftsgütern und Lizenzzahlungen.